Lebensmittelhaltbarkeit – Kann ich das noch essen?
Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Kunden zu Hause beim Bevorraten unserer Produkte diese über den Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) hinaus lagern. Natürlich möchte man diese Nahrungsmittel nicht einfach entsorgen, schließlich landen in Deutschland jährlich mehrere Tonnen Lebensmittel auf dem Müll.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Verpackungen gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung ohne gesundheitliche Risiken oder wesentliche Qualitätseinbußen genießbar ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein Verfallsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch für den Verzehr geeignet.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für original verschlossene Produkte. Das Öffnen führt dazu, dass Sauerstoff, Feuchtigkeit oder Mikroorganismen mit dem Lebensmittel in Berührung kommen und damit den Verderb verursachen bzw. beschleunigen können.
Um einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu praktizieren lohnt es sich, die abgelaufenen Produkte vor dem vorschnellen Entsorgen auf Ihre Verzehrtauglichkeit zu prüfen. Dazu braucht es aber keine Laboranalysen. Sind folgende Fragen mit „Nein“ zu beantworten, ist das Lebensmittel noch zum Verzehr geeignet:
- Sieht das Produkt anders aus als normal? Hat sich z. B. Schimmel gebildet oder ist eine Dose auffallend verformt (Wölbung des Deckels und/ oder des Bodens), gehört die Ware in den Hausmüll.
- Fällt Ihnen ein untypischer Geruch nach dem Öffnen auf? Ein ranzig riechendes Öl sollte nicht weiter verwendet werden.
- Ist der Geschmack beeinträchtigt? Eine säuerlich oder seifig schmeckende Brühe weist auf einen Verderb des Produktes hin.
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